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   BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22   

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BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22 (https://dejure.org/2022,44708)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2022 - 4 StR 268/22 (https://dejure.org/2022,44708)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22 (https://dejure.org/2022,44708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
    Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder-vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a Abs. 1 BGB, zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmte Gegenstände; subjektiver Tatbestand: Inbrandsetzung, bedingter Vorsatz, abweichender Kausalverlauf, Beweiswürdigung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Holzpalette angezündet, Lagerhalle brennt - Taugliches Tatobjekt einer Brandstiftung?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Inbrandsetzen fremder Warenlager

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 371/18

    Brandstiftung (Begriffsdefinition: Warenvorräte, Warenlager; bedingter

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Waren sind körperliche Gegenstände, die zum gewerblichen Umsatz, regelmäßig zum Verkauf, bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306 Rn. 35; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 31; Wolters in SSW-StGB, 5. Aufl., § 306 Rn. 5; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 306 Rn. 6; Heine/Bosch in Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 6).

    Keine Waren im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind demnach Gegenstände, die zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/18 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Wolters aaO).

    Maßgebend ist insoweit aber stets eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 24 f., BGHSt 63, 300; Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10 Rn. 5, NStZ-RR 2010, 241).

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 603/17

    Warenvorrat als Tatobjekt der Brandstiftung (größere Menge von körperlichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Waren sind körperliche Gegenstände, die zum gewerblichen Umsatz, regelmäßig zum Verkauf, bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Radtke in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 306 Rn. 35; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 31; Wolters in SSW-StGB, 5. Aufl., § 306 Rn. 5; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 306 Rn. 6; Heine/Bosch in Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 6).

    Der Gesetzgeber hat in dem Bestreben, den Katalog der Tatobjekte den Erfordernissen der heutigen Wirtschaftsordnung anzupassen (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 25 f., 87; BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/17 Rn. 9, BGHSt 63, 111, 114), bewusst den umfassenderen Begriff des Magazins aufgegeben, zu dem nach der Rechtsprechung ein Gebäude, eine Baulichkeit oder eine sonstige dauernde Einrichtung zählten, in welchen "bestimmungsgemäß größere Vorräte von Waren, Konsumtibilien, Kriegsbedürfnissen oder dergleichen Gegenständen aufgespeichert werden" (vgl. RG, Urteil vom 11. März 1886 - 255/86, RGSt 13, 407).

    Keine Waren im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind demnach Gegenstände, die zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/18 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Wolters aaO).

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Dabei muss sich der Vorsatz auch auf den zum Eintritt des Erfolges führenden Geschehensverlauf erstrecken, wobei eine Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen ist, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Frage, ob der Täter mit Brandstiftungsvorsatz gehandelt hat, ist der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass ein Tatobjekt in Brand gerät (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12 Rn. 28, NStZ 2014, 647, 651 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    aa) Eine vollendete Brandstiftung gemäß § 306 Abs. 1 StGB in der hier gegebenen Variante der Inbrandsetzung setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (bedingter Vorsatz), dass durch seine Tathandlung das in Rede stehende Tatobjekt - wie tatsächlich geschehen - vom Feuer ergriffen wird und selbständig weiterbrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19 Rn. 17, NStZ 2020, 402 mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Auch ist der objektive Tatbestand von § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt, da die Lagerhalle mit Materialien und Maschinen eine Sachgesamtheit von baulichen Anlagen und Inventar darstellte, die einem gewerblichen Betrieb dienten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 ? 3 StR 353/13 Rn. 16).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Bei einem - wie hier - leugnenden Angeklagten können innere Tatsachen wie seine Vorstellungen über die möglichen Folgen seines Handelns und deren Billigung regelmäßig durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17 Rn. 17, NJW 2018, 246, 248).
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Keine Waren im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind demnach Gegenstände, die zum Eigenverbrauch oder zur Weiterverarbeitung vor Ort bestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 9, BGHSt 63, 300; BGH, Urteil vom 22. März 2018 - 5 StR 603/18 Rn. 6, BGHSt 63, 111, 113; Wolters aaO).
  • BGH, 04.03.2010 - 4 StR 62/10

    Bedingter Vorsatz bei der versuchten Brandstiftung (Vorsatzbeleg;

    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Maßgebend ist insoweit aber stets eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 371/18 Rn. 24 f., BGHSt 63, 300; Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10 Rn. 5, NStZ-RR 2010, 241).
  • BGH, 30.03.1954 - 1 StR 494/53
    Auszug aus BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22
    Denn bei der Lagerhalle handelte es sich ersichtlich um ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, und damit um ein Gebäude im Sinne von § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1954 - 1 StR 494/53, BGHSt 6, 107).
  • RG, 11.03.1886 - 255/86

    Was ist für den Thatbestand der Brandstiftung unter dem Begriffsmerkmale

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    a) Ein bedingter Vorsatz in Bezug auf die Erfolgsvariante des Inbrandsetzens im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass durch seine Tathandlung das in Rede stehende Tatobjekt vom Feuer ergriffen wird und selbstständig weiterbrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22, NStZ 2023, 414; Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19 Rn. 8, NStZ 2020, 402 Rn. 17 mwN).

    Da Feststellungen zur Beschaffenheit des Gebäudes und einer hierauf bezogenen Kenntnis des Angeklagten nicht getroffen sind, fehlt es an Anhaltspunkten dafür, mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen war, dass das konkrete Tatobjekt in Brand gerät, und inwieweit dies dem Angeklagten vor Augen stand (zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts für die subjektive Tatseite vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22, NStZ 2023, 414 Rn. 8).

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